#§ 307 BGB
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 307 Inhaltskontrolle. (1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den …
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Quelle:Wikipedia
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Der Kostenvoranschlag – was Sie unbedingt wissen sollten
Jan 17, 2017 |
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