Allgemeine Geschäftsbedingungen



§1. Vertragsgegenstand


§1.1.
Die dh Network ("Interestshare") bietet Usern (im nachfolgenden auch Publisher/Advertiser genannt) die Möglichkeit, an der Verbreitung von Online-Kampagnen mitzuwirken. Die folgenden Bedingungen sind Grundlage des Vertrages zwischen dh Network ("Interestshare") und dem Publisher/Advertiser. Vertragsbedingungen des Publisher/Advertiser werden/sind nicht Vertragsbestandteil. Weder eine Vertragsdauer noch ein fester Vergütungssatz werden vereinbart. Der Vertrag kann jederzeit einseitig gekündigt werden.


§2. Anmeldung und Zutsandekommen des Vertrages


Die Teilnahme am Partnerprogramm erfordert eine Anmeldung des Werbepartners. Dieser hat hierbei folgenden Daten anzugeben: Name, Vorname / Firma, Teilnehmertypus (Privatperson, Unternehmer, Selbständiger / Freiberufler), Benutzername, Telefonnummer, Passwort, E-Mail-Adresse, Postanschrift, Geburtsdatum, Bankverbindung, gegebenenfalls USt-ID.


Die Auswahl des Werbepartners obliegt allein der dh Network ("Interestshare"). Nach erfolgter Auswahl wird der Werbepartner durch dh Network ("Interestshare") freigeschaltet. Es besteht kein Anspruch des Werbepartners auf Auswahl und Freischaltung.


dh Network ("Interestshare") behält sich zudem das Recht vor, jederzeit das Vertragsverhältnis zu Werbepartnern zu beenden, deren Sozialmedia-Seiten das Rechte anderer verletzen und/oder in ihrem Charakter verleumderisch, beleidigend, obszön, Gewalt verherrlichend, belästigend oder zur Gewalt anstiftend, politisch, religiös und/oder weltanschaulich extremistisch, rassistisch oder fremdenfeindlich sind. Die Beurteilung darüber steht allein der dh Network ("Interestshare") zu.


§ 3. Nutzungsrechte


Mit dem Zustandekommen des Vertrages Überträgt dh Network ("Interestshare") dem Werbepartner ein einfaches (nicht-exklusives), nicht Übertragbares Recht, die zur Verfügung gestellten Sozialmedia Kampagnen im Internet oder per Whatsapp für die Dauer der Vertragslaufzeit zu veröffentlichen. Der Werbepartner ist ohne Einverständnis von dh Network ("Interestshare") nicht berechtigt, Änderungen und Bearbeitungen an den Sozialmedia Kampagnen vorzunehmen.


§ 4. Bestimmungen für Fanseiten-Betreiber (Publisher)


§ 4.1 Der Publisher darf Werbeplätze bei der dh Network ("Interestshare") nicht anmelden, wenn die teilnehmende Sozialmedia-Seiten

gewaltverherrlichende, kriegsverherrlichende, erotische, pornografische, volksverhetzende oder menschenverachtende Inhalte oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder sonst rechtswidrige Inhalte unmittelbar enthält oder durch einen Hyperlink auf Seiten solchen Inhalts verweist.


§ 4.2 Sollten unseriöse Methoden aufgedeckt werden, so behält sich dh Network ("Interestshare") das Recht vor, Sozialmedia-Seiten und gegebenenfalls den kompletten Publisher Account zu sperren und die Auszahlungen einzufrieren bzw. zu sperren und rechtliche Schritte zum Schadensersatz in höhe von (siehe § 12) plus entstanden Schaden bei unseren Werbekunden einzufordern.


§ 4.3 Es ist verboten, eine Sozialmedia-Seiten bei dh Network ("Interestshare") anzumelden, die schon einmal im Rahmen eines anderen durch dh Network ("Interestshare") gekündigten Accounts auf der Plattform angemeldet war. Nutzer, die von einer Kündigung durch dh Network ("Interestshare") betroffen waren, düfen keinen neuen Account anlegen. Des weiterhin sind Doppedaccounts verboten.


§ 5 Praktiken für Publisher bei Sozialmedia Kampagnen


Verstösst der Publisher schuldhaft gegen Praktiken für Publisher bei Sozialmedia Kampagnen und/oder gegen technische Vorgaben, so wird dh Network ("Interestshare") ihn auf diesen Verstoss hinweisen und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung des Verstosses setzen. Nach Ablauf der Frist, ist dh Network ("Interestshare") zur fristlosen Kündigung berechtigt. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige fristlose Kündigung rechtfertigen.


§ 5.1 Praktiken für Publisher bei Sozialmedia Kampagnen


dh Network ("Interestshare") stellt Publishern Sozialmedia Kampagnen zur freien verfügungfreigegeben hat. Die freigabe der Kampagnen erfolgt erst nach Beweberung des Publisher. Ist bei einer Sozialmedia Kampagnen keine Bewerbung erforderlich so ist der abbau der Kampagne unter beachtung des § 4 auf der angemeldeten Sozialmedia-Seiten des Publisher erlaubt. Das bezahlen für das Anklicken von Sozialmedia Kampagnen (Forced clicks) ist unzulässig. Das Aufrufen unserer Sozialmedia Kampagnen innerhalb von iFrames popup, popunder, Layer, Bots, Besuchertauschsystem oder Klicksoftware ist unzulässig. Text Aufforderungen (Z.B Hier Klick das musst Ihr gesehen haben!)ist unzulässig. Das teilen unserer Sozialmedia Kampagnen ist ausschlieslich nur über die Sozial-Media-Button in Ihrer Account zulässig (Eine Sondergenehmigung ist hierbei möglich, Eine kurz Anfragen via E-Mail ist ausreichend.).


§ 6. Pflichten des Werbepartners


§ 6.1 Der Werbepartner ist während der gesamten Laufzeit dieses Vertrages verpflichtet, die Zielseite abrufbar zu halten. Änderungen der URL sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen. Sollte der Werbepartner Störungen bei der Verlinkung mit der Zielseite feststellen, so wird er den Betreiber von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.


§ 6.2 Der Werbepartner ist für die korrekte technische Einbindung der vom Betreiber zur Verfügung gestellten Links verantwortlich. Nur bei korrekter Einbindung der Links kann eine ordnungsgemäße Vergütung erfolgen.


§ 6.3 Werbemittel müßen dem deutschem Recht entsprechen. Werbemittel die einen hohen CPU-Load verursachen (wie z.B. schlechte programmierte Flash-Werbermittel werden strikt abgelehnt. Die Inhalte der Werbemittel müßen frei von Lizenzrechten Dritter sein.


§ 6.4 Es ist untersagt,das eine automatische Weiterleitung zu anderen Webseiten durchgeführt wird, wenn diese Webseite nicht vorher vom Betreiber geprüft wurde.


§ 7. Publisher Vergütung


dh Network ("Interestshare") bietet folgende Vergütungsarten: Provision pro Klick (CPC) Die Höhe der Vergütung richtet sich letztendlich nach dem jeweiligem Provisionsmodel der jeweiligen Kampagnen. Bei jeder Kampagne wird das jeweilige Provisionsmodel und die Vergütung bekannt gegeben.


§ 7.1 Auszahlung


dh Network ("Interestshare") zahlt 30 Tage nach Auszahlunganforderung, zwischen den 15 und 30 des darauf folgenden Monats aus. Die Auszahlung wird ab einem Mindestbetrag von 30,00 Euro direkt auf das angegebene Konto des Publishers ( PayPal, Banküberweisung) erfolgen. Die Gutschriften werden im Publisherbereich unter Gutschriften hinterlegt.


§ 8. Beziehung zwischen dem Werbekunden und dh Network ("Interestshare")


§ 8.1. Vertragsabschluss


Der Vertrag zwischen dem Werbekunden und dh Network ("Interestshare") über die Veröffentlichung von Werbeanzeigen während eines vereinbarten Zeitraums kommt durch erfolgreiche Bestätigung der Zahlung zustande. dh Network ("Interestshare") behält sich vor einzelne Werbekunden nach beliebigem Ermessen abzulehnen. Die Veröffentlichung einer Anzeige endet nach dem durch den Werbekunden gebuchten Zeitraum.

§ 8.2. Verantwortung des Werbekunden


Der Werbekunde garantiert insbesondere:


§ 8.2.1. dass alle Grafiken und Texte von Ihnen selber stammen und nicht Copyert sind.


§ 8.2.2. dass er keine sexuellen, pornografischen, gewaltverherrlichenden, verachtenden, volksverhetzenden oder kriegsverherrlichenden Seite einstellen/Verlinken will.


§ 8.2.3. dass er bei bekannt werden einer Copright Verletztung alle entstandenen schäden bei dh Network ("Interestshare")(Betreiber: Dominicus Hantke) und deren Gegener/Anläger haftet.


Der Werbekunde wird dh Network ("Interestshare") von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte freistellen und schadlos halten.


§ 8.3. Zahlung der Werbekunden


Der Werbekunde hat die für die Kampagnen vereinbarte Vergütung (Werbfläche) an dh Network ("Interestshare") zu zahlen. Die Werbeflächen Preise verstehen sich ohne gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die vereinbarte Vergütung wird sofort beim Start einer Kampagne zur Zahlung fällig und in Rechnung gestellt. dh Network ("Interestshare") behält sich das Recht vor die Vergütung schon vor dem Start einer Kampagne zu beanspruchen, ohne deren Zahlung eine Kampagne nicht gestartet wird. Nach Rechnungsstellung ist die Vergütung binnen 10 Tagen auf das Konto von dh Network Dominicus Hantke (Commerzbank Ktnr: 322323700 BLZ: 85040000) oder per Paypal an paypal@dhnetwork.info zuzahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8% auf den falligen Betrag berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Ein Aufrechnungsrecht des Werbekunden besteht nur, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.


§ 8.4. Haftung durch dh Network ("Interestshare")


dh Network ("Interestshare") haftet nicht für die Pflichten der Werbekunden sowie den Inhalt einer Werbeanzeige. dh Network ("Interestshare") garantiert keine komplette Auslieferung einer Kampagne und haftet nicht für Schäden höherer Gewalt oder Schäden entstanden durch technische Störungen. Schadensatzansprüche entstehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Verdienstcheck oder ihrer Vertreters. Dieses gilt nicht für die Haftung zugesicherter Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Verdiendtcheck ist nicht verpflichtet die Werbeanzeigen inhaltlich zu prüfen.


§ 8.5. Kündigung


Der zwischen dh Network ("Interestshare") und dem Werbekunden geschlossene Vertrag kann jederzeit ohne die Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Kündigt er Werbekunde vor ablauf seines Vertrages so wird ein Gebühr von 25% des Eingezahltenbetrages vom Rückgabebetrag abgezogen. dh Network ("Interestshare") ist jederzeit berechtigt, die Auslieferung einer Werbeanzeige zu unterbrechen, wenn Anhaltspunkte für rechtswidrige Inhalte vorliegen.


§ 9. Keine Gewähr für Werbeinhalte durch dh Network ("Interestshare")


dh Network ("Interestshare") übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit oder die werblichen Inhalte, der von dem Advertiser gelieferten Werbemittel bzw. der vom Rechteinhaber gelieferten Video-Inhalte, die mit der teilnehmenden Internetseite des Publisher verknüpft werden. dh Network ("whatsappcash.de") übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass die angezeigten Werbelinks in thematischen oder sonstigen Zusammenhang mit der teilnehmenden Internetseite des Publisher stehen.


§ 10 Keine Gewähr für Werbeinhalte durch dh Network ("Interestshare")


dh Network ("Interestshare") übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit oder die werblichen Inhalte, der von dem Advertiser gelieferten Werbemittel bzw. der vom Rechteinhaber gelieferten Video Inhalte, die mit der teilnehmenden Sozialmedia-Seiten des Publisher verknüpft werden. dh Network ("Interestshare") übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass die angezeigten Werbelinks in thematischen oder sonstigen Zusammenhang mit der teilnehmenden Sozialmedia-Seiten des Publisher stehen.


§ 11 Haftung


dh Network ("Interestshare") ist für Schäden oder sonstige Störungen, die auf der Fehlerhaftigkeit oder Inkompatibilität von Software oder Hardware des Werbepartners beruhen, sowie für Schäden, die auf Grund der mangelnden Verfügbarkeit oder der einwandfreien Funktionsweise des Internets entstanden sind, nicht verantwortlich. Im übrigen besteht eine Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auch für einen gesetzlichen Vertreter, für einen leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wobei der Begriff der wesentlichen Vertragspflicht abstrakt eine solche Pflicht bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf), bei Verzug und Unmöglichkeit. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei ÂÂ?bernahme einer Garantie sowie bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.


§ 12 Vertragsstrafe


Verletzt der Publisher eine seiner Vertragspflichten nach diesem Vertrag schuldhaft, so ist er verpflichtet, dh Network ("Interestshare") für jeden Verstoss eine von dh Network ("Interestshare") festzusetzende, auch der Höhe nach von dem zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird nach der Schwere des Verstoss von dh Network ("Interestshare") festgesetzt.


§ 13 Abschließende Bestimmungen


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Ist der Werbepartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Verträge, die unter Einschluss dieser Nutzungsbedingungen werden ist Berlin. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Nutzungsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.


Geschäftsbedingungen Stand 08.09.2016