#Beschäftigten
Nach § 7 Abs. 1 des vierten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IV) versteht man darunter eine Person, die einer nichtselbständigen Tätigkeit nachgeht. Insbesondere fällt ein Arbeitnehmer unter diesen Begriff, erschöpft sich jedoch nicht darin. Die Abgrenzung zwischen Beschäftigten und selbständig Tätigen ist mitunter … Mehr dazu finden sie hier!
Quelle:Wikipedia
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Siemens – Schließung von zwei Werken in Sachsen
Nov 17, 2017 |