#Abhilfe
Abhilfe bezeichnet in der Rechtssprache allgemein die Beseitigung einer Belastung durch denjenigen, der die Belastung veranlasst hat. Zivilprozessrecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]. Im Beschwerdeverfahren des deutschen Zivilprozesses hat der Richter oder Rechtspfleger, dessen Entscheidung angefochten ist, …
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Quelle:Wikipedia
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Dez 14, 2017 |
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