#§ 305c BGB
305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln. (1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem …
Mehr dazu finden sie hier!
Quelle:Wikipedia
Hier finden Sie alle Artikel wo "§ 305c BGB" drin vorkommt
Der Kostenvoranschlag – was Sie unbedingt wissen sollten
Jan 17, 2017 |
38984