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Verbraucheränderungen ab Februar 2018

Home News Ratgeber Wissenswertes Jan 31, 2018





Diesel-Fahrverbot

Durch die hohen Feinstaubbelastungen in einigen Großstädten in Deutschland wird über ein Diesel-Fahrverbot diskutiert. Die endgültige Entscheidung fällt am 22. Februar. Bis dahin soll das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig darüber entscheiden, welche mögliche Fahrverbote geltend gemacht werden sollen. Besonders die Städte Stuttgart und Düsseldorf sind da betroffen.

 

 

Besserer Schutz von Frauen vor Gewalt

Die sogenannte „Istanbul-Konventation“ tretet am 01. Februar in Kraft, dies ist ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Dieses Übereinkommen beinhaltet eine umfassende Verpflichtung zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter.  So hat Deutschland mit jetzt 25 der 47 Mitgliedstaaten des Europarats die Konvention rechtskräftig gemacht. Ziel dabei ist es, dass die Stärkung der Gleichstellung von Frau und Mann und des Rechts von Frauen auf ein gewaltfreies Leben ist. Aber auch, dass Bürgerinnen und Bürger können auf eventuelle Klagen vor deutschen Gerichten direkt auf die Bestimmungen der Konvention stützen.

 

 

Sauberes Trinkwasser

Eine neue Trinkwasserverordnung soll die hohe Wasserqualität in Deutschland sichern. Was bedeutet das – so müssen sich Wasserversorger über Aufbereitungsstoffe oder verwendete Materialien informieren. Außerdem soll die mikrobiologische Sicherheit durch öftere Untersuchungen auf Enterokokken, insbesondere bei kleinen Anlagen – zum Beispiel Brunnen von gastronomischen Betrieben – erhöht werden. Aber auch die Erhöhung des Verbraucherschutzes wurde festgelegt, das bedeutet, dass Untersuchungsstellen auffällige Legionellenbefunde in der Trinkwasser-Installation in Gebäuden direkt an das Gesundheitsamt melden müssen.

Es dürfen keine Versorgungsanlagen zweckentfremdet werden. Die Eigentümer von „privaten Hausbrunnen“ sind weitgehend von chemischen Kontrolluntersuchungen weniger beansprucht, wenn jedoch die Trinkwasserhygiene gewahrt ist. Diese Verordnung wurde bereits schon am 9. Januar in Kraft gesetzt. Aber um den Verbraucherschutz und die trinkwasserhygienische Sicherheit zu stärken und zu wahren, gehen die neuen beschlossenen Regelungen zum Teil über die europarechtlichen Vorgaben hinaus.

 

 

Monetarisierungsregeln auf Youtube

Ab dem 20. Februar wird es schwieriger Geld mit YouTube-Videos zu verdienen. Damit YouTuber in das Monetarisierungsprogramm aufgenommen werden zu können, brauchten bisher die Videoersteller 10.000 Views pro Kanal. Jetzt muss der Kanal mindestens 1000 Abonnenten haben und innerhalb des vergangenen Jahres (12 Monate) eine sogenannte „Watchtime“ von mindestens 4000 Stunden nachweisen können, das gilt auch für bereits bestehende Kanäle, bei denen ebenfalls die neuen Regeln gelten.

 

 

Zinkoxid in Kosmetika eingeschränkt

Zukünftig dürfen keine kosmetische Mittel mit Zinkoxid mehr in den Umlauf bzw. Verkehr gebracht werden, die Verbraucher versehentlich und unbewusst einatmen könnten. Diese Regelung betrifft zum Beispiel Sprays. So kann das Inhalieren von Zinkoxidpartikeln eine Lungenentzündung zur Folge haben. Die Neuregelung der EU-Kosmetik-Verordnung wird ab 24. Februar rechtskräftig.



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