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Die Aufnahme einer Dashcam wird als Beweismittel zugelassen

Home News Ratgeber Wissenswertes Aug 17, 2018





Steigende Nachfrage nach Dashcams

Nach dem Urteil wäre jedoch eine situationsabhängige Nutzung einer Dashcam durchaus zulässig. Allerdings stellt sich dann die Frage, ob der Autofahrer in einer brenzligen Situation noch in der Lage ist, seine Dashcam zu aktiveren.

 

Grundsätzlich ist eine Dashcam auch für die Aufzeichnungen von beliebigen Situationen geeignet. So können auf diesem Weg auch Urlaubserinnerungen oder witzige Situationen in Bild und Ton festgehalten werden. Zumal aktuelle Dashcams in der Lage sind, Videomaterial in hochauflösender Qualität zu liefern.

Vorsicht bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten

Dennoch wird das aktuelle Urteil dafür sorgen, dass die Nachfrage nach Dashcams in Deutschland steigen wird. Weiterhin sollte ein Fahrer auf das permanente Filmen im Auto verzichten. Schwierig wird es besonders dann, wenn die so entstandenen Videos zu einem späteren Zeitpunkt im Netz veröffentlicht werden. In den meisten Fällen werden dabei auch die Gesichter von unbeteiligten Verkehrsteilnehmern oder die Kennzeichen anderer Fahrzeuge ohne deren Zustimmung gespeichert. Dies wäre nach der aktuellen Rechtsprechung eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte einzelner Personen. Im Einzelfall kann es dann zu einer Geldstrafe kommen.



Tags #Aufzeichnungen #Beweismittel #Dashcams #Geldstrafe #Gericht #Videoaufnahmen